Opfergrenze / 130 % Regelung
Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, Voraussetzung ist das Integritätsinteresse.
Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, Voraussetzung ist das Integritätsinteresse.
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