Unfallstelle absichern!

Anhalten – Warnblinkanlage einschalten. Vorhandene Warnweste anlegen. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen). Eigene Sicherheit beachten! Unfallzeugen bitten zu warten.

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Erste Hilfe leisten!

Auch wenn Sie kein Blut sehen können, sind Sie verplichtet erste Hilfe zu leisten. Rettungsdienst ( Tel. 112) oder Polizei ( Tel. 110) anrufen.

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Polizei rufen?

Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte die Polizei gerufen werden ( Tel. 110).

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Verhalten gegenüber der Polizei!

Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Bei Zweifel über den Unfallhergang keine weiteren Angaben machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren.

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Eigene Beweissicherung!

Anschriften der Zeugen notieren, Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, alle Fahrzeugbeschädigungen). Bei den Übersichtsaufnahmen vermessbare Punkte wie z.B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume usw. im Bildausschnitt mitfotografieren. Auf fließenden Verkehr achten! Bei Bagatellschäden Fahrzeugposition mit Kreide markieren und möglichst bald Unfallstelle räumen. Achtung Notrufsäulen sind der Versicherung an geschlossen. ADAC verlangen!!!

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Unfallbericht erstellen!

Wenn möglich immer mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (Formular) ausfüllen. Angaben zum Unfall, zum Fahrzeug und zur Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben. Legen Sie sich einen Berichtsbogen ins Handschuhfach. Hier können Sie den ADAC Unfallbericht -Was tun nach einem Unfall?  herunterladen.

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Vorsicht! nach dem Unfall

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von Werkstätten, Autovermietungen,gegnerische Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Insbesondere bei Angeboten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass gegen Ihre Interessen gehandelt wird, Ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare, die Ihnen von der Versicherung, der Werkstatt, der Autovermietung etc. vorgelegt werden genau durch und unterschreiben Sie nicht voreilig. Insbesondere wenn Ihnen die Bedeutung bestimmter Regelungen nicht klar ist.

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Rechtsanwalt / Sachverständiger

Um vollen Schadenersatz zu erhalten, sollten Sie sich stets an einen Anwalt/Sachverständigen wenden. Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwalts- und Sachverständigengebühren zahlen, außer bei Bagatellschäden. Fragen Sie jemanden der sich damit aus kennt.

Bei Streitfällen deckt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche ab.