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Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung.

Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € “sogenannte Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort.

Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir ein qualifiziertes Kurzgutachten, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Schadensgutachten nicht übernimmt.

Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durch uns.

Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, dann auch den Restwert und die Wiederbeschaffungsdauer.