Kaskogutachten
Die eigene Versicherung soll den Schaden regulieren (Teil- bzw. Vollkasko)
Folgende Schäden sind an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) abgedeckt:
- Einbruch
- Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
- Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)
- selbstverschuldeter Unfall
- Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)
Haftpflichtgutachten
Ihr Unfallgegner hat Schuld am Unfall!
Diese beiden Gutachten beinhalten folgende Angaben:
- Angaben zur Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungsdauer
- sowie Restwertermittlung