standartisierte-Gutachten-kleinNeutrale Kurzgutachten – ähnlich einem Kostenvoranschlag – sind immer dann sinnvoll, wenn Sie  einen Schaden zu beziffern haben und ein Schadensgutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden unter ca. 750,- € Schadenhöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier ist ein Kurzgutachten sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei klarer Sachlage übernommen. Bei der Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weit aus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort. Für Schadenssummen über 750,- € ergibt sich somit folgerichtig, dass ein Schadensgutachten notwendig ist. Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer, etc..