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Kaskogutachten

Die eigene Versicherung soll den Schaden regulieren (Teil- bzw. Vollkasko)

Folgende Schäden sind an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) abgedeckt:

  • Einbruch
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)
  • selbstverschuldeter Unfall
  • Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)

Haftpflichtgutachten

Ihr Unfallgegner hat Schuld am Unfall!

 


Diese beiden Gutachten beinhalten folgende Angaben:

  • Angaben zur Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • sowie Restwertermittlung