Mietwagen, Reparatur, Rechtsanwalt, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld: Nach einem Unfall stellen sich viele Fragen zur Kostenerstattung.

Hier für Sie zum Download die ADAC-Broschüre “Was tun nach einem Unfall ?” inklusive Unfallberichtsformular (PDF-Dokument):

Zum Download der ADAC Broschüre Unfallbericht “Was tun nach einem Unfall?”

Schadenfeststellung
Bei Reparaturkosten über 750,– € („Bagatellschadengrenze“) können Sie die Schadenshöhe vor Erteilung des Reparaturauftrages durch einen freien Sachverständigen feststellen lassen; das gilt stets auch dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen (sog. wirtschaftlicher Totalschaden). Im Rahmen der Haftungsquote muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten übernehmen.
Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie müssen sich nicht auf einen Sachverständigen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
verweisen lassen. Das Gutachten eines freien Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion: Es enthält neben der Feststellung der Höhe der Reparaturkosten auch Angaben zu einer eventuell vorliegenden Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Sollte der Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen, genügt ein Kostenvoranschlag (mit Fotos).

(Quelle: www.adac.de , Stand 02.01.2015)